INTERNE REGELN DES VIGIO BRASTA Camping
Diese Regeln gelten für alle Gäste des Campingplatzes VIGIO BRASTA. Sie sollen Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf dem Campingplatz gewährleisten.
1. Urlauber müssen sich bei der Campingverwaltung anmelden und sich mit der Campingordnung vertraut machen.
2. Der Campingplatz akzeptiert und bedient Gäste ab 20.00 Uhr. Morgen bis 22 Uhr Sieben Tage die Woche abends. Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit einreisen oder ausreisen möchten, müssen Sie dies im Voraus mitteilen, damit Ausnahmen möglich sind.
3. Ankunft auf dem Campingplatz - ab 17 Uhr
4. Abfahrt vom Campingplatz - bis 16 Uhr
5. Reisende mit Zelten und Wohnwagen zahlen die Unterkunftsgebühr im Voraus.
6. Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihren Aufenthalt auf dem Campingplatz zu verlängern, tun Sie dies bitte vor 12.00 Uhr. Empfangsmitarbeiter benachrichtigen, Anmeldeschein verlängern und bezahlen.
7. Es ist verboten, während der 24 Stunden Audiogeräte zu benutzen, Lärm zu machen oder andere Urlauber zu stören. (rund um die Uhr). Ruhige Stunden - ab 22 Uhr. bis 20 Uhr Morgen. Während dieser Zeit ist nur eine geräuschlose Tätigkeit zulässig. Lärm, motorisierte Fahrzeuge sind verboten. Eingriffe in den öffentlichen Frieden sind nach litauischem Recht strafbar.
8. Personen unter 16 Jahren sind nur mit Erwachsenen zugelassen.
9. Die Verantwortung für das Verhalten und die Sicherheit von Kindern liegt bei den Eltern oder anderen Betreuungspersonen.
10. Ab 13 Uhr bis 15:00 Uhr Camping Toiletten und Duschen zur gemeinsamen Nutzung werden gehandhabt.
11. Alkoholkonsum von Minderjährigen ist strengstens untersagt.
12. Fahrzeuge müssen auf dem Campingplatz an einem vom Campingplatzmitarbeiter bestimmten Ort abgestellt werden.
13. Der Campingplatz bietet Platz für einen Wohnwagen, ein Auto, ein Motorrad, ein Fahrrad und ein Zelt.
14. Camper, die den Campingplatz vorübergehend verlassen und Platz für ihr Fahrzeug sparen möchten, können eine Reservierung an der Rezeption beantragen.
15. Die Geschwindigkeit des Campingplatzes darf 10 km / h nicht überschreiten.
16. Personen, die den Campingplatz besuchen, müssen die Regeln des Campingplatzes „VIGIO BRASTA“ einhalten.
17. Haustiere dürfen den Frieden, die Gesundheit und das Leben der Camper nicht gefährden.
18. Haustiere und Campingtiere müssen Haustiere und Leinen haben. Lassen Sie Ihre Haustiere nicht unbeaufsichtigt allein.
19. Tierhalter müssen Tierkot sammeln und in einem Behälter entsorgen. Taschen mit Tierkot können an der Rezeption gekauft werden.
20. Es ist verboten, auf Campingplätzen Abfälle zu entsorgen, Autos zu waschen, die Natur und das vorhandene Inventar zu zerstören.
21. Bei Verlust oder Beschädigung des Inventars ist der mit der Verwaltung vereinbarte angemessene Betrag zu zahlen.
22. Gartenmöbel sind für den allgemeinen Gebrauch bestimmt.
23. Es ist verboten, Campingausrüstung außerhalb des Campingplatzes mitzunehmen.
24. Es ist verboten, außerhalb der ausgewiesenen Bereiche Feuer zu machen oder offenes Feuer zu verwenden.
25. Der Grillplatz darf nur mit Zustimmung der Verwaltung benutzt werden.
26. Auf dem Campingplatzgelände müssen die Brandschutzanforderungen beachtet werden.
27. Feuerlöscher dürfen nur in besonders gekennzeichneten Außenaschenbechern auf dem Campingplatzgebiet verwendet werden.
28. Die Campingverwaltung ist nicht verantwortlich für die Sicherheit von Gegenständen, die in Autos, Wohnmobilen oder Zelten zurückgelassen werden.
29. Wenn verdächtige Personen bemerkt werden, melden Sie diese bitte dem Campingpersonal.
30. Bei der Abreise müssen die Urlauber den zugewiesenen Bereich ordentlich verlassen: Müllhalden, Grillabfälle in dafür vorgesehenen Behältern. Für unordentliche Bereiche wird eine Geldstrafe von 20 EUR fällig.
31. Personen, die gegen diese Regeln verstoßen, werden gebeten, den Campingplatz unverzüglich zu verlassen.
Lieber, Urlauber, bitte respektieren Sie die Ruhe und den Frieden des anderen, seien Sie tolerant und verständnisvoll.
Vielen Dank und viel Spaß beim Ausruhen!
Verwaltung.
Artikel 183 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Republik Litauen.
"Störung des öffentlichen Friedens" (aktualisiert am 17. April 2009)
Rufe, Pfeifen, lautes Singen oder Spielen von Musikinstrumenten und anderen Lautsprechern oder ähnlichen Darbietungen in Straßen, Plätzen, Parks, Stränden, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen öffentlichen Orten sowie abends und nachts in Wohnräumen, Unternehmen, Einrichtungen oder Organisationen, es stört den öffentlichen Frieden,
- gegen Bürger oder Beamte eine Verwarnung oder Geldstrafe von bis zu 80 EUR verhängen.
Gleiches gilt für Personen, gegen die wegen einer Straftat nach Absatz 1 eine verwaltungsrechtliche Sanktion verhängt wurde.
- gegen Bürger oder Beamte eine Geldbuße in Höhe von dreihundert bis eintausend Litas verhängen.
Der erste Absatz sieht Straftaten im Alter zwischen vierzehn und sechzehn Jahren vor.
- gegen Eltern oder Erziehungsberechtigte eine Verwarnung oder Geldstrafe bis zu 80 EUR verhängen.